Der FiS

Enthleih-Regelung

Im Stadtjugendring hat jedes Verbandsmitglied und somit auch der FiS das Recht, Zelte für Vereinsveranstaltungen zu leihen. Dafür wird zwingend der Stempel des Vereins benötigt.
Der FiS ermöglicht diese Entleihung auch für Fahrten von Mitgliedern zu Veranstaltungen, wenn diese auf die Ausübung der vom FiS unterstützten Hobbies ausgerichtet sind.

Dafür gilt folgende Regelung:
Möchte ein Mitglied etwas bei einem Dachverband entleihen, dann ist dies über den FiS nur dann möglich, wenn der Zweck der Entleihung direkt mit der Ausübung der vom FiS unterstützten Hobbies zusammenhängt. Die Entscheidung hierüber liegt im Ermessen des Vorstands, welcher mindestens 2 Wochen vor der Entleihung in Kenntnis gesetzt werden muss. Für die Entleihung wird der Stempel des FiS benötigt, der beim Vorsitzenden verbleibt.

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